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BVerwG, 28.03.2000 - 8 B 79.00 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und die Form ihrer Darlegung im Revisionsverfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 21.12.1999 - 5 A 37/99
- BVerwG, 28.03.2000 - 8 B 79.00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 28.03.2000 - 8 B 79.00
Dies ist nicht geschehen (vgl. zu den weiteren Anforderungen an die Darlegung einer Aufklärungsrüge Beschluß vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328).Die dortigen bloßen Angriffe auf die ihrer Ansicht nach verfehlte Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts genügen zur Darlegung einer grundsätzlich bedeutsamen Rechtsfrage im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht (vgl. auch hierzu Beschluß vom 19. August 1997, a.a.O.).
- BVerwG, 16.03.1995 - 7 C 39.93
Übernahme in das Volkseigentum wegen Überschuldung
Auszug aus BVerwG, 28.03.2000 - 8 B 79.00
Die von der Beschwerde beiläufig erwähnte, ihrer Ansicht nach bestehende Unvereinbarkeit des angefochtenen Urteils mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 37.93 - (gemeint ist wohl das Urteil vom selben Tag - BVerwG 7 C 39.93 - BVerwGE 98, 87) erfüllt den Zulassungsgrund der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) nicht.